Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)

Gemeinsam Wege finden

Vertrauen schaffen, Lösungen finden, Familien stärken.

Die sozialpädagogische Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII bietet gezielte Unterstützung für Familien, die sich in belastenden Lebenssituationen befinden. Ziel ist es, Eltern und Kinder zu begleiten, familiäre Konflikte zu lösen und gemeinsam eine stabile Lebenssituation zu schaffen. Mit einer Mischung aus Beratung, Begleitung und praktischer Unterstützung helfen wir dabei, Alltagsstrukturen aufzubauen, Erziehungsaufgaben zu bewältigen und Herausforderungen aktiv anzugehen.

Was Sie wissen müssen

Unterstützung gemäß § 31 SGB VIII – Was bedeutet das?

Die sozialpädagogische Familienhilfe ist ein Angebot der Jugendhilfe, das Familien in schwierigen Lebenssituationen begleitet. Sie ist gesetzlich im § 31 des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) geregelt und dient dazu, Eltern in ihrer Erziehungsfunktion zu unterstützen und Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern. 

Praktische Hilfen im Alltag

Unterstützung bei Haushaltsorganisation, Zeitmanagement und Struktur.

Förderung der Erziehungskompetenzen

Begleitung und Beratung der Eltern in Erziehungsfragen und Konflikten.

Unterstützung in Krisen

Hilfe bei der Lösung familiärer Konflikte und Förderung eines besseren Miteinanders.

Die sozialpädagogische Familienhilfe verfolgt das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe. Sie soll nicht nur akute Probleme lösen, sondern Familien langfristig stärken und sie befähigen, ihre Herausforderungen eigenständig zu meistern.

Individuell, nachhaltig, lösungsorientiert

Unser Ansatz – Was uns ausmacht

Jede Familie ist einzigartig, und genau das berücksichtigen wir bei unserer sozialpädagogischen Familienhilfe. Unser Ansatz basiert auf:

Individuelle Unterstützung

Passgenaue Maßnahmen, die auf die Situation jeder Familie abgestimmt sind.

Nachhaltige Lösungen

Wir geben Familien Werkzeuge an die Hand, um langfristig Stabilität zu erreichen.

Ganzheitliche Perspektive

Wir berücksichtigen soziale, kulturelle und familiäre Faktoren, um umfassend zu helfen.

Finanzierung und rechtliche Grundlage

Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Leistung der Jugendhilfe, die in der Regel vom Jugendamt finanziert wird. Voraussetzung ist, dass ein Hilfebedarf gemäß § 31 SGB VIII festgestellt wird. Hier sind die häufigsten Fragen:

Das Jugendamt übernimmt die Kosten, sofern ein Hilfebedarf festgestellt wird.

Das Jugendamt prüft im Gespräch mit der Familie, ob Unterstützung erforderlich ist.

Die Dauer variiert je nach Bedarf und wird individuell festgelegt.

Ja, Familien können direkt beim Jugendamt oder über uns die sozialpädagogische Familienhilfe anstoßen.

Nach einer Prüfung durch das Jugendamt wird gemeinsam mit der Familie ein passender Unterstützungsplan erstellt.

Ja, die sozialpädagogische Familienhilfe ist ein freiwilliges Angebot.

Praktische Unterstützung kommt in Familien mit Kindern zum Einsatz, wenn die häuslichen Verhältnisse schwierig oder desolat sind und die Bedingungen aus eigener Kraft nicht verbessert werden können. Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu finden, die den Alltag erleichtern und die Lebenssituation nachhaltig stabilisieren.

Holen Sie sich die Unterstützung, die Sie brauchen.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie mehr über unsere sozialpädagogische Familienhilfe erfahren? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne und unverbindlich!