Vertrauen schaffen, Lösungen finden, Familien stärken.
Was Sie wissen müssen
Unterstützung gemäß § 31 SGB VIII – Was bedeutet das?
Die sozialpädagogische Familienhilfe ist ein Angebot der Jugendhilfe, das Familien in schwierigen Lebenssituationen begleitet. Sie ist gesetzlich im § 31 des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) geregelt und dient dazu, Eltern in ihrer Erziehungsfunktion zu unterstützen und Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern.
Praktische Hilfen im Alltag
Unterstützung bei Haushaltsorganisation, Zeitmanagement und Struktur.
Förderung der Erziehungskompetenzen
Begleitung und Beratung der Eltern in Erziehungsfragen und Konflikten.
Unterstützung in Krisen
Hilfe bei der Lösung familiärer Konflikte und Förderung eines besseren Miteinanders.

Individuell, nachhaltig, lösungsorientiert
Unser Ansatz – Was uns ausmacht
Individuelle Unterstützung
Nachhaltige Lösungen
Ganzheitliche Perspektive
Finanzierung und rechtliche Grundlage
Das Jugendamt übernimmt die Kosten, sofern ein Hilfebedarf festgestellt wird.
Das Jugendamt prüft im Gespräch mit der Familie, ob Unterstützung erforderlich ist.
Die Dauer variiert je nach Bedarf und wird individuell festgelegt.
Ja, Familien können direkt beim Jugendamt oder über uns die sozialpädagogische Familienhilfe anstoßen.
Nach einer Prüfung durch das Jugendamt wird gemeinsam mit der Familie ein passender Unterstützungsplan erstellt.
Ja, die sozialpädagogische Familienhilfe ist ein freiwilliges Angebot.
Holen Sie sich die Unterstützung, die Sie brauchen.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie mehr über unsere sozialpädagogische Familienhilfe erfahren? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne und unverbindlich!
- +49 163 2695910
- info@qubis-familienhilfe.de